für die Benutzung des STARWASH
STARWASH - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Reinigung der Fahrzeuge bei STARWASH Singen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen der Mitarbeiter/Innen des STARWASH sind zu beachten.
Insbesondere sind folgende KFZ-Abmessungen (Höchstmaße) / Hinweise zu beachten:
a) KFZ - Höhe max. 205 cm
KFZ - Breite max. 240 cm
KFZ - Bodenabstand mind. 5,50 cm
b) Oldtimer, also Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, sowie Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an den Achsen und Felgen mit überstehendem Felgenabstand dürfen nur nach ausdrücklich (zuvor einzuholender) erteilter Genehmigung von STARWASH dort gewaschen werden!
2. Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten Ruheposition (Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein. Die ggf. herausstehende Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische Antennen müssen eingefahren werden.
3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung, keine groben Steinschlagschäden, alle Außenteile müssen fest sein, Reifendruck korrekt, durchschnittliche Beladung usw.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie bitte das Team von STARWASH an.
4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und die Lenkung muss frei, d. h. nicht eingerastet, sein.
5. Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände (z. B. vorgenommene An- und Umbauten, vorhandene Schäden am Fahrzeug etc.) hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung von STARWASH auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt nicht für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
6. Die Haftung von STARWASH entfällt dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Reifen, Spoiler, Antenne o. ä.), verursacht worden ist und der Kunde dies bei sorgfältiger Prüfung seines Fahrzeuges hätte feststellen müssen. Im Zweifel hat der Kunde vor der Einfahrt in den Autowaschpark STARWASH die dort tätigen Mitarbeiter/Innen ausdrücklich zu befragen, ob das von ihm gefahrene Fahrzeug trotz der o. g. nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehörenden Fahrzeugteile einfahren darf.
7. Für den Fall, dass die Bedienungshinweise / Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden bzw. den Hinweisen des Teams von STARWASH nicht gefolgt wird, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
8. Die Haftung von STARWASH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. wesentlichen Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet STARWASH für jeden Grad des Verschuldens. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften STARWASH und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
10. Gerichtsstand ist Sitz von STARWASH Singen.